Verkehrswertgutachten für Immobilien

Büro in Stephanskirchen bei Rosenheim · Chiemgau & Metropolregion München · bundesweit nach Vereinbarung 

Ich erstelle stichtagsbezogene Verkehrswertgutachten (Marktwert) – nachvollziehbar dokumentiert und als Grundlage geeignet für Erbfall, Finanzamt, Scheidung sowie Kauf/Verkauf. Je nach Objektart unterscheiden sich Unterlagen, wertrelevante Merkmale und der Aufwand – im Erstgespräch klären wir, welcher Umfang in Ihrem Fall sinnvoll ist.

  • Nachvollziehbare Wertermittlung: Verkehrswert/Marktwert transparent begründet 
  • Klare Schritte: Erstberatung → Unterlagen-Check → Gutachten 
  • Besonderheiten berücksichtigt: z. B. Wegerecht, Leitungsrecht 
  • Unabhängig & neutral: Fokus auf belastbaren Ergebnissen 

Sachverständige für Verkehrswertgutachten

Als Sachverständige ist mein Anspruch eine objektive Immobilienbewertung: transparent, plausibel und verständlich dokumentiert. Ein Verkehrswertgutachten ist oft dann gefragt, wenn Entscheidungen „belastbar“ sein müssen – gegenüber Behörden, im familiären Kontext oder bei rechtlichen Fragestellungen.  

Mein Büro ist in Stephanskirchen bei Rosenheim (Chiemgau / Metropolregion München). Bundesweit übernehme ich Aufträge nach Vereinbarung – je nach Objekt und Anlass mit strukturierter Unterlagenprüfung und, wenn erforderlich, Besichtigung vor Ort.   

  • Typische Auftraggeber: Privatpersonen, Steuerberatung / Rechtsberatung, Unternehmen

Verkehrswertgutachten nach Objektart

Je nach Objektart unterscheiden sich Unterlagen, wertrelevante Merkmale und der Bewertungsaufwand.

Wohnimmobilien

Verkehrswertgutachten für Haus und Wohnung – passend je nach Anlass und Stichtag.

Grundstücksbewertung

Für bebaute und unbebaute Grundstücke – objektbezogen und nachvollziehbar.

Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für gewerblich genutzte Immobilien – mit objektspezifischen Anforderungen.

Verkehrswertgutachten kurz erklärt

  • Was ist das? Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie zum Stichtag und dokumentiert nachvollziehbar, wie der Wert zustande kommt. 
  • Wann ist es sinnvoll? Häufig bei Erbfall, Finanzamt/Steuer, Scheidung sowie zur Orientierung und Absicherung bei Kauf/Verkauf. 
  • Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten? Ein Kurzgutachten kann für eine interne Orientierung genügen. Ein Verkehrswertgutachten ist in der Regel ausführlicher dokumentiert und dadurch als Grundlage für Dritte belastbarer. 

Typische Anlässe für ein Verkehrswertgutachten

01

Erbfall / Schenkung

Im Erbfall ist der Stichtag entscheidend. Ein Verkehrswertgutachten schafft Klarheit und dient als nachvollziehbare Grundlage für eine faire Aufteilung.

02

Finanzamt / steuerliche Zwecke

Je nach Fragestellung kann ein Verkehrswertgutachten als Nachweis oder zur Plausibilisierung relevant sein. Wir klären vorab, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

03

Scheidung / Zugewinnausgleich

Wenn Vermögenswerte aufgeteilt werden, hilft eine neutrale Wertermittlung als belastbare Grundlage – sachlich, nachvollziehbar und dokumentiert.

04

Kauf / Verkauf

Ein Gutachten unterstützt bei Preisfindung, Verhandlung und Risikoeinschätzung – besonders, wenn Zustand, Modernisierungsbedarf oder Grundbuchthemen eine Rolle spielen.

Ablauf: So erhalten Sie Ihr Verkehrswertgutachten

Erstberatung

Anlass, Objektart und Stichtag klären

Unterlagen-Check

Datenbasis strukturieren, fehlende Dokumente identifizieren

Besonderheiten prüfen

Rechte/Lasten und wertrelevante Besonderheiten erfassen

Objektaufnahme / Besichtigung

Zustand, Ausstattungsstandard und Besonderheiten vor Ort aufnehmen – abhängig von Objekt und Anlass.

Wertermittlung der Immobilie

Den Verkehrswert (Marktwert) nachvollziehbar herleiten, plausibilisieren und dokumentieren.

Gutachten & Ergebnisgespräch

Gutachten übergeben, Ergebnisse verständlich erläutern und nächste Schritte besprechen.

Unterlagen-Checkliste

Je nach Objektart und Anlass können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein (z. B. bei Grundstücken oder Gewerbe). Im Unterlagen-Check klären wir, was in Ihrem Fall wirklich benötigt wird.
  • Grundbuchauszug (aktuell): Rechte/Lasten, Eigentumsstand 
  • Flurkarte / Lageplan 
  • Baupläne / Wohnflächenberechnung (falls vorhanden) 
  • Baubeschreibung & Modernisierungen 
  • Mietverträge (bei vermieteten Objekten) 
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) 
  • Hinweise zu wertrelevanten Besonderheiten (z. B. Rechte/Lasten, besondere Nutzungen)

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens hängen vom Objekt und dem konkreten Anlass ab. Seriös lässt sich der Aufwand erst einschätzen, wenn Objektart, Stichtag und Unterlagenlage geklärt sind. Nach einem kurzen Unterlagen-Check erhalten Sie einen transparenten Kostenrahmen. 

Wovon hängen die Kosten ab?

Praxisbeispiele

Gewerbeeinheit (Finanzamt) – Bad Feilenbach

Nutzfläche ca. 210 m² · Baujahr 1999

Anlass: steuerliche Fragestellung / Plausibilisierung

Wohnimmobilie (Scheidung) – Moorenweis

Wohnfläche ca. 115 m² · Baujahr 2016

.Anlass: Zugewinnausgleich

Wohnimmobilie (Erbfall) – Feldkirchen-Westerham

Wohnfläche ca. 220 m² · Baujahr 1984

Anlass: Erbfall / Stichtagsbewertung

FAQ

zum Verkehrswertgutachten

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie zum Stichtag und dokumentiert die Herleitung nachvollziehbar.

Häufig bei ErbfallFinanzamt/SteuerScheidung sowie zur Absicherung bei Kauf/Verkauf.

Die Kosten hängen von Objektart, Umfang, Unterlagenlage und Besonderheiten ab. Auf Basis der Ersteinschätzung lässt sich ein transparenter Kostenrahmen darstellen. 

Abhängig von Objekt und Unterlagenlage. Im Erstgespräch lässt sich der Zeitrahmen realistisch einschätzen.

Typisch sind Grundbuchauszug, Flurkarte/Lageplan, Flächenunterlagen sowie Infos zu Modernisierungen; bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, bei Vermietung die Mietverträge.

Der Stichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der Verkehrswert bezieht – wichtig, weil Markt und Objektzustand sich verändern können. 

Je nach Objekt und Anlass sinnvoll oder erforderlich. Das klären wir vorab. 

Kurzgutachten = Orientierung. Verkehrswertgutachten = ausführlicher dokumentiert und als Grundlage für Dritte belastbarer. 

Je nach Fall kann es zur Plausibilisierung oder als Nachweis relevant sein. Welche Anforderungen sinnvoll sind, klären wir im Erstgespräch. Mehr dazu auf der Seite Immobilienbewertung fürs Finanzamt.

Ja, bundesweit nach Vereinbarung.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Sie möchten den Verkehrswert Ihrer Immobilie kennen oder benötigen ein Verkehrswertgutachten? In der kostenlosen Erstberatung klären wir Objektart, Anlass und Stichtag – und welchen Umfang Sie wirklich brauchen. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Angebot.

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+49 174 914 37 57

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Alpenblickweg 9
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